Allgemeine Fortbildungspflicht
Die Berufsordnung für Tierärzte in Bayern verpflichtet seit 2011 alle Tierärzte im Beruf sich fortzubilden. Dabei gelten folgende Anforderungen:
Erläuterungen zur Umsetzung der Fortbildungspflicht
Pflichtfortbildungen werden uneingeschränkt anerkannt.
Nicht-Präsenz Fortbildungen, wie Webinare oder e-learning Kurse werden mit maximal 30 Stunden in drei Jahren berücksichtigt. Darin können maximal 15 Stunden ATF-anerkannte Zeitschriftenartikel mit Lernerfolgskontrolle enthalten sein.
Fortbildungen zu Praxismanagement, Betriebswirtschaft sowie Informationstechnologie können zu maximal 15 Stunden in drei Jahren angerechnet werden.
Das Abonnement von ISI-gelisteten Fachzeitschriften kann mit maximal vier Stunden/Jahr anerkannt werden.
Spezielle Fortbildungspflicht
Daneben resultieren aus Rechtsvorschriften des Bundes oder Vorschriften der bayerischen Verwaltung spezielle Fortbildungsverpflichtungen für Tierärzte, die